|
|
| |
| |
Führerschein mit 17
Endlich durchstarten
Seit Oktober 2006 gibt es nun den Führerschein mit 17,
der allerdings richtigerweise als "Begleitetes Fahren" bezeichnet wird.
Damit kannst Du dann zusammen mit einer Begleitperson selber Autofahren.
Die Führerscheinausbildung ist gleichwertig wie, als wenn Du den Führerschein
mit 18 gemacht hättest. Und das tolle daran ist, das die Zeit ab Bestehen der
praktischen Prüfung auf Deine Probezeit angerechnet wird.
Der Führerschein mit 17 ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig.
Voraussetzungen
- Mit 16 1/2 Jahren kannst du dich zur Führerscheinausbildung anmelden
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du mit 17 Jahren Ihre Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren"
- Du darfst nur mit einer Begleitperson fahren
- Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt
- Die Auflage nur in Begleitung zu fahren entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Voraussetzungen der Begleitpersonen
- müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben
- müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
- dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
- Ausbildung zur Zeit noch nicht in allen Bundesländern möglich (in NRW ja)
Alle weiteren Infos zum Führerschein mit 17 gibt es bei uns in der Fahrschule. Bring Deine Begleitpersonen gleich mit.
|
|

Foto-Quelle: WDR.de / 2002
|
|